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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 04.12.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 377/03 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 Ws 377/03

Beschluss vom 04.12.2003


Leitsatz:1. Zur Ablehnung des Antrags eines ausländischen Untersuchungsgefangenen auf Gestattung eines Telefonats mit der Botschaft seines Landes.

2. Die Weiterleitung eines Schreibens eines ausländischen Untersuchungsgefangenen an die für ihn zuständige diplomatische Vertretung unterliegt nicht der Ausnahmeregelung nach Nr. 30 Abs. 2 UVollzO.
Rechtsgebiete:StPO, UVollzO
Vorschriften:StPO § 119, UVollzO Nr. 30, UVollzO Nr. 32, UVollzO Nr. 34,
Stichworte:Untersuchungshaft, ausländischer Untersuchungsgefangener, Kontakt zur Botschaft, Briefkontrolle,
Verfahrensgang:LG Erfurt 682 Js 21233/01-3 KLs vom 01.08.2003

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