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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 03.12.1998, Aktenzeichen: 1 WF 225/98 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 WF 225/98

Beschluss vom 03.12.1998


Leitsatz:Rechtliche Grundlage:

GKG § 12 II S. 2

1. Unterhaltspflichten gegenüber Kindern wirken sich wertmindernd auf den Streitwert in Ehesachen aus.

2. Einverständliche Scheidungsverfahren oder solche, in denen die Zerrüttungsvermutung infolge Zeitablaufs greift, sind nicht allein deshalb nach Umfang und Bedeutung als unterdurchschnittlich zu bewerten.

3. Auch die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für beide Parteien ohne Ratenzahlungsverpflichtung rechtfertigt allein nicht die Festsetzung des Mindeststreitwerts in Ehesachen.

Thüringer Oberlandesgericht, Familiensenat, Beschluß vom 03.12.1998 - 1 WF 225/98 -
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 12 II S. 2,
Stichworte:Streitwert Ehescheidung, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, PKH für beide Parteien,

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