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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 02.08.2007, Aktenzeichen: 1 WF 203/07 



OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 WF 203/07

Beschluss vom 02.08.2007


Leitsatz:Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung des Gutachterauftrages Sachverständigenablehnung wegen Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren und die Vorgehensweise des Richters.

Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise den von für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42, ZPO § 406,
Stichworte:Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren, Einflussnahme auf die Vorgehensweise des Richters,
Verfahrensgang:AG Heilbad Heiligenstadt F 81/05 vom 25.04.2007

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