JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 10 / 2008
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HKiEntÜ |
| Leitsatz: | Zur Rückführung von Kindern nach Thailand nach Sorgerechtsverletzung der Mutter. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 UF 234/08 | |
| Rechtsgebiete: | GK, ZPO |
| Leitsatz: | Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess weder eine Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG noch nach § 567 Abs. 1 ZPO statthaft. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 455/08 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, BOÄ |
| Leitsatz: | Der sog. verkürzte Versorgungsweg mit Brillen ist unter wettbewerbs-/standesrechtlichen Aspekten nicht gleichzusetzen mit demjenigen auf dem Gebiet der Hörgeräteakustik. Werbeaussagen eines Brillenlieferanten gegenüber Augenärzten, mit denen diese zur Teilnahme am sog. verkürzten Versorgungsweg für Brillengläser und -fassungen gewonnen werden sollen, können unlautere Anstiftung zu einem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 1 UWG und §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 3 II und 34 V BOÄ darstellen. Dasselbe gilt, wenn Augenärzten zur Weitergabe an Patienten bestimmtes Werbematerial für den verkürzten Versorgungsweg überlassen wird oder ihnen zur Verwendung in der Arztpraxis eine Musterkollektion von Brillenfassungen oder eine systemspezifische Computerausstattung zur Verfügung gestellt wird. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 25/08 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, BerHG, RVG-VV |
| Leitsatz: | Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BerHG und bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungspflichten für die bedürftige Partei kommt die Anrechnung gemäß Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV einer hälftigen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV nicht in Betracht, sondern lediglich die im Rahmen der Beratungshilfe - fiktiv - entstehende Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 RVG-VV ist anteilig abzuziehen (Nr. 2503 Abs. 2 Satz 1 RVG-VV), selbst wenn Beratungshilfe nicht in Anspruch genommen wurde. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 438/08 | |