( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum08 / 2008 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 310/08 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:Zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten gem. § 64 EStG, solange getrenntlebende Ehegatten noch gemeinsam mit den Kindern in der Ehewohnung leben und der Ehegatte mit dem höheren Einkommen überwiegend für den Familienunterhalt aufkommt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 310/08



OLG-STUTTGART – Beschluss, 6 W 55/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, UWG
Leitsatz:1. Der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, ist nach § 134 BGB nichtig.

2. Dem Betreiber des Call Centers stehen auch keine Ansprüche nach § 683 BGB oder § 812 BGB auf Aufwendungsersatz zu, namentlich im Hinblick darauf, dass er seine Telefonisten bezahlt hat.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 6 W 55/08

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 41/08 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen, dessen Wortlaut aufgrund damaligen Anlass-Verstoßes auf - ihren gewerblichen Charakter nicht offenlegende - Werbung für Gebrauchtfahrzeuge in Zeitungsanzeigen abstellt, ist in der Regel nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass die Strafe auch dann verwirkt sein soll. wenn solche Werbung später in Internetanzeigen veröffentlicht wird. Dies gilt bei einer vom Gläubiger vorformulierten Versprechenserklärung ausnahmsweise dann nicht, wenn der Schuldner aus den Umständen ihres Zustandekommens, insbesondere aus der damaligen Abmahnung entnehmen konnte, dass der Gläubiger die Unterlassungspflicht bewusst eng auf die damalige konkrete Verletzungsform hin abfassen wollte.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 41/08

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 13/08 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Auch bei einer mit Ordnungsmittel-Androhung versehenen Urteilsverfügung wird die Vollziehungsfrist des § 929 II ZPO nur gewahrt, wenn das Urteil im Parteibetrieb zu-gestellt wird. Seine frühere abweichende, noch vielfach in UWG- und ZPO-Kommentaren zitierte Ansicht, dass die Amtszustellung eines solchen Urteils genüge (vgl. z.B. Senat NJW-RR 1998, 622, WRP 1981, 291), hat der Senat bereits vor geraumer Zeit aufgegeben.

Der Senat folgt auch der ganz h. M., dass ein Verfügungsurteil, das auf Widerspruch gegen einen mit Ordnungsmittel-Androhung versehenen, durch Parteizustellung frist-gerecht vollzogenen Verfügungsbeschluss ergeht, nur dann der nochmaligen Voll-ziehung durch Parteizustellung bedarf, wenn es diesen inhaltlich ändert, gar erwei-tert, nicht aber, wenn es ihn vollinhaltlich bestätigt oder ihn unter seiner Aufhebung im Übrigen einschränkt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 13/08


Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-stuttgart/uebersicht-2008-08

"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 08 / 2008 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN