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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum02 / 2008 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 02 / 2008



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 2 U 71/07 vom 04.02.2008

Rechtsgebiete:UWG, BGB
Leitsatz:1. Die Verpflichtung zur Belehrung über die "Bedingungen" und "Einzelheiten der Ausübung" des Widerrufs umfasst den Hinweis darauf, dass die Widerrufsfrist nach §§ 312 d I 1, 355 II 1 BGB nicht vor dem Zugang einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnt.

Den Anforderungen an die Belehrung in Textform i. S. v. §§ 355 II 1 i.V.m. 126 b BGB ist durch das (bloße) Bereithalten einer einsehbaren und vom Verbraucher herunterladbaren und / oder ausdruckbaren Online-Belehrung nicht genügt. Erforderlich ist vielmehr auch der Zugang der Belehrung in Textform, und das verlangt, dass der Verbraucher tatsächlich herunterlädt oder ausdruckt; die bloß temporäre Zwischenspeicherung während des Aufrufs der Seite genügt nicht.

2. Es stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur "klaren und verständlichen" Belehrung über "die Rechtsfolgen des Widerrufs" (§ 312 c I 1 BGB, § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV) dar, wenn ein Belehrungstext den irrigen Eindruck erweckt, allein durch die Ingebrauchnahme der Sache, d.h. auch ohne rechtzeitige Belehrung in Textform hierüber, könne die Werrtersatzpflicht eintreten.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 U 71/07




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