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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Urteil, 17 UF 111/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:türk ZGB
Leitsatz:Zur Bestimmung eines Trennungsunterhalts nach türkischem Recht.

Ein Unterhaltsbegehren, dass sich im Wesentlichen am Halbteilungsgrundsatz nach deutschem Recht orientiert, ist unschlüssig.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 17 UF 111/07



OLG-STUTTGART – Urteil, 17 UF 233/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Morgengabe
Leitsatz:Unterziehen sich gemischtstaatliche Parteien (deutsch und türkisch), beide islamischer Glaubenszugehörigkeit, neben der staatlichen Eheschließung einer religiösen Trauungszeremonie, in deren Vorfeld der Geistliche die Vereinbarung eines "mihri müeccel" in Geld herbeiführt, unterliegt die Beurteilung dieser Vereinbarung ebenso wie die Ehewirkung und das Scheidungsstatut dem deutschen Recht.

Die Ehefrau kann aus dieser Vereinbarung kein Forderungsrecht ableiten, weil es schon an einer Willensübereinstimmung und einem Rechtsbindungswillen fehlt, wenn die Vereinbarung der traditionellen Vorstellung und dem Willen des Geistlichen geschuldet war, der die islamische Hochzeitszeremonie sonst nicht durchgeführt hätte, und jede Partei mit ihr andere Vorstellungen verbindet.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 17 UF 233/07

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 91/07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:BORA, UWG
Leitsatz:Die in Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als "Spezialist für Mietrecht" verstößt gegen §§ 7 I 2 BORA i.V.m. 4 Nr.11 UWG, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er - der dadurch ausgelösten Verkehrserwartung entsprechend - im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.

Bei gleichem Defizit ist die genannte Bezeichnung auch irreführend i.S.d. § 7 II BORA und der §§ 3, 5 UWG.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 91/07

OLG-STUTTGART – Beschluss, 2 Ws 328/07 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:UrhG
Leitsatz:1. Der Betreiber eines sogenannten Music-On-Demand-Dienstes, der seinen Nutzern über das Internet bereits erschienene Musiktitel und Alben in der Weise zur Verfügung stellt, dass jeder Nutzer diese Titel vom Tonträger des Betreibers jederzeit, beliebig oft, in beliebiger Zusammenstellung und von jedem beliebigen Ort aus abrufen kann, macht den Tonträger der jeweiligen Tonträgerhersteller dadurch öffentlich zugänglich im Sinne von §§ 85 Abs. 1, 19 a UrhG, auch wenn die Nutzer die musikalischen Inhalte nur zum Anhören - ohne die Möglichkeit zum Herunterladen - abrufen können.

2. In Abgrenzung zur Sendung nach § 20 UrhG entscheidet beim öffentlichen Zugänglichmachen im Sinne von § 19 a UrhG nicht der Sendende, sondern der Empfänger über Zeitpunkt, Reihenfolge und Umfang des von ihm veranlassten Empfangs.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ws 328/07


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