JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 12 / 2007
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| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Die Preiswerbung eines Teppichhandel-Unternehmens für Designer- oder Orientteppiche ist wegen Irreführung unlauter, wenn sie dem eigenen Preis einen "Vergleichspreis" gegenüberstellt, der bezeichnet wird als "ermittelter durchschnittlicher Marktpreis" da diese Größe ihrem Inhalt und Zustandekommen nach diffus ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 52/07 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 12 / 2007 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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