JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO, GVG |
| Leitsatz: | 1. Bei der Entscheidung über die Übernahme einer vom Landgericht dem Oberlandesgericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens und außerhalb der Hauptverhandlung vorgelegten Staatsschutzsache entscheidet der Strafsenat in der Besetzung von fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden. 2.Der Übernahme der Sache steht nicht entgegen, dass der Generalbundesanwalt die Verfolgung nicht übernehmen konnte, weil dessen Zuständigkeit infolge der Ergänzung von § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG erst nach dem Eröffnungsbeschluss begründet worden ist. 3. Legt das Landgericht dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts die Sache nach ausgesetzter Hauptverhandlung gemäß § 225 a Abs. 1 Satz 1 StPO zur Übernahme vor, weil nach dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses infolge einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes die Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sind, nunmehr in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts fallen, kann dieses seine Zuständigkeit auf Grund des normativen Zuständigkeitsmerkmals "besondere Bedeutung des Falles" in § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG annehmen. Dem steht weder die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht noch der Grundsatz der "perpetuatio fori" entgegen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4-3 StE 1/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG-VV |
| Leitsatz: | 1. Eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 RVG-VV auf die gerichtliche Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV kommt nur in Betracht, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 442/07 | |
| Rechtsgebiete: | VBVG, HeimG |
| Leitsatz: | 1. Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie grundsätzlich nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710). 2. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst und von diesem überwacht wird, weil die Pflegefamilie in die Gesamtorganisation des Heimträgers integriert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07). 3. Vorlage an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 313/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Leitsatz: | Bei der Lichtschrankenmessung mit einem Gerät der Marke ESO Typ ES 1.0 mittels passiver Messung ohne Lichtsender handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH (St 39, 291; 43, 277). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ss 264/07 | |