JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 09 / 2007
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| Rechtsgebiete: | IRG, RVG VV |
| Leitsatz: | Eine Verhandlungsgebühr gemäß VV 6101 RVG fällt nur an bei einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht nach § 30 Abs. 3 IRG. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 3 Ausl. 55/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, JVEG |
| Leitsatz: | Dem Sachverständigen steht für seine Anhörung im Rahmen des Ablehnungsverfahrens eine Vergütung grundsätzlich nicht zu. Er ist jedoch ausnahmsweise dann zu entschädigen, wenn seine Anhörung für eine sachgerechte Entscheidung über die Ablehnungsbeschwerde zwingend erforderlich ist und er wie ein Zeuge zu eigenen Wahrnehmungen angehört wird. Er erhält in diesem Fall keine Vergütung als Sachverständiger gemäß §§ 8 ff JVEG, sondern eine Entschädigung wie ein Zeuge nach den §§ 19 ff JVEG. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 10 W 23/07 | |