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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum06 / 2007 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 06 / 2007



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 245/07 vom 29.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:1. Der Tod des Betreuten im Regreßverfahren gem. § 1836e BGB führt nicht zur förmlichen Unterbrechung, sondern zur Fortsetzung des Verfahrens gegen die Rechtsnachfolger von Amts wegen. Die unbekannten Erben werden dabei durch den Nachlasspfleger gesetzlich vertreten. Beim Eintritt des Todes des Betreuten im Rechtsbeschwerdeverfahren ist eine Titelumschreibung auf die Erben ohne Vorbehalt möglich. Zur Beschränkung ihrer Haftung müssen sie eine Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 781, 785, 767 ZPO erheben.

2. Rückforderungsansprüche des Trägers der Sozialhilfe sind gegenüber dem Regreßanspruch gem. § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorrangig. Das haftende Aktivvermögen wird nicht bereits durch das Bestehen und die Titulierung eines Anspruchs geschmälert, sondern erst mit dessen Durchsetzung.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 245/07



OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 19/06 vom 13.06.2007

Rechtsgebiete:HGB
Leitsatz:Regelt der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, dass "die Aufstellung des Jahresabschlusses ... ausschließlich Sache der geschäftsführenden Gesellschafter ist" und dass dabei "die Vorsorge für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Unternehmens" Vorrang hat, "bei der Bemessung des für die Verteilung verfügbaren Jahresgewinns darauf Bedacht genommen werden (soll), dass die Gesellschafter aus ihren ausgeschütteten Gewinnanteilen mindestens die Einkommensteuer entrichten können, die auf ihren steuerbaren Gewinnanteilen ruht", dann kann der Komplementär alleine ohne Mitwirkung der Kommanditisten in den Grenzen der Regelung zur Steuerentnahme und der gesellschafterlichen Treuepflicht über die Bildung offener Rücklagen entscheiden.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 19/06

OLG-STUTTGART – Beschluss, 5 W 11/07 vom 13.06.2007

Rechtsgebiete:InsO
Leitsatz:Der Insolvenzschuldner hat für Masseschulden, die aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossenen Mietvertrag resultieren, grundsätzlich einzustehen und zwar auch noch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Dies gilt jedoch nur für die Mietschulden, die bis zu dem Zeitpunkt erwachsen sind, zu dem der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis mit dem Sonderkündigungsrecht des § 109 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung hätte beenden können.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 W 11/07

OLG-STUTTGART – Urteil, 5 U 18/07 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:AnfG
Leitsatz:Verschenkt ein inländischer Schuldner ein im Ausland gelegenes Grundstück, so scheidet die Anwendung deutschen Anfechtungsrechts auch dann aus, wenn die Gläubigerbenachteiligung im Inland eintritt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 5 U 18/07


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