JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 05 / 2007
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| Rechtsgebiete: | StromNEV, EnWG |
| Leitsatz: | 1. Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung entspricht es Wortlaut und Sinn und Zweck der §§ 6 II, 7 I StromNEV die Methode der sog. "doppelten DEckelung" auf 40 % zur Aunwendugn zu bringen. 2. Der Maßstab der "Kapitalmarktüblichen Zinsen ... " i. s. d. § 5 II StromNEV ist als Regelvorgabe zu verstehen, nicht aber als notwendigerweise mit einem Risikozuschlag zu versehdner bloßer Basiszinssatz. 3. Der aus der Differenz wischen kalkulatorischer und bilanzieller Abschreibung entstehende steuerliche "Scheingewinn" kann im Rahmen des § 8 StromNEV nicht als Kostenelement anerkannt werden. Zur Bedeutung und Umsetzugn der In-sich-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer nach § 8 Satz 2 StromNEV. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 202 EnWG 4/06 | |
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