JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Wird der Anleger im Rahmen einer Anlagevermittlung über die Verlustrisiken nicht aufgeklärt, so ist von Kenntnis der ungenügenden Aufklärung mit der Folge des Verjährungsbeginnes spätestens auszugehen, wenn sich das Verlustrisiko ersichtlicht verwirklicht hat. Dieser Aufklärungsmangel und seine gravierenden Folgen sind von so zentralem Gewicht, dass es für den Verjährungsbeginn nicht darauf ankommt, ob der Anleger von weiteren - marginaleren - Informationsmängeln keine Kenntnis hatte. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 5 U 188/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | positive Vertragsverletzung |
| Leitsatz: | Übergibt ein Anlageberater einen Prospekt über die von ihm vermittelte Anlage, in dem die Anlagerisiken in ausreichender Form dargestellt werden, so haftet der Anlageberater dennoch, wenn er die Anlagerisiken in der persönlichen Beratung verharmlost, etwa durch Erstellung einer Rentabilitätsberechnung, nach der im Blick auf ein zur Finanzierung aufgenommenes Darlehen einschränkungslos dargelegt wird, es sei immer ein Überschuss vorhanden. Der Anleger hat sich jedoch ein Mitverschulden zurechnen zu lassen (hier: ein Drittel). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 5 U 157/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs nach § 615 BGB oder eines Schadenersatzanspruchs nach § 252 BGB bei kurzfristiger Absage eines ärztlichen Behandlungstermins durch den Patienten. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 U 154/06 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Leitsatz: | Im selbstständigen Verfallsverfahren nach § 29 a Abs. 4 OWiG ist die Verwerfung des Einspruchs gegen den Verfallsbescheid nach § 74 Abs. 2 OWiG zulässig, wenn der - von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbundene - Verfallsbetroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne genügende Entschuldigung in der Hauptverhandlung ausbleibt. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ss 120/07 | |