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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum01 / 2007 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 01 / 2007



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ws 24/07 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Ein Haftfortdauerbeschluss nach § 268 b StPO, mit dem auf einen früher ergangenen Haftbefehl Bezug genommen wird, kann nur dann die Grundlage der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne des § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO bilden, wenn sich der Umfang der Tatvorwürfe und der Haftgrund in diesem Haftbefehl durch die Hauptverhandlung oder durch das vorangegangene Verfahren nicht wesentlich verändert haben. Der Haftbefehl ist daher (spätestens) bei der Eröffnung des Hauptverfahrens und/oder mit Urteilsverkündung dem Verfahrensstand anzupassen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ws 24/07



OLG-STUTTGART – Beschluss, 16 UF 266/06 vom 23.01.2007

Rechtsgebiete:BGB, BeamtVG
Schlagworte:Gekürzte Beamtenpension im Versorgungsausgleich
Leitsatz:Im Versorgungsausgleich sind Versorgungsabschläge wegen vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht lediglich mit ihrem auf die Ehezeit entfallenden Anteil zu berücksichtigen. Der Senat hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 UF 266/06

OLG-STUTTGART – Urteil, 10 U 189/06 vom 22.01.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Bietet eine Volksbank ihrem Kunden in einem Beratungsgespräch eine von ihrer Zentralbank oder ihrem Verband empfohlene Kapitalanlage an, deren Anlagekonzept einschließlich -prospekt sie selbst nicht auf wirtschaftliche Plausibilität geprüft hat, hat sie dem Kunden das Unterlassen der eigenen Prüfung und ggf. eine Prüfung durch die Zentralbank bzw. den Verband und das Ergebnis einer solchen Plausibilitätsprüfung zu offenbaren.

2. Jedenfalls wenn ein zentrales Organ von Banken die erforderliche Plausibilitätsprüfung eines Anlagekonzepts übernommen hat, ist auch die Auswertung von Berichten in Brancheninformationsdiensten zu der empfohlenen Kapitalanlage einzubeziehen und eine negative Berichterstattung (auch) mit sachlichem Inhalt gegenüber dem Kunden - ggf. mit einer eigenen Bewertung - offen zu legen. Eine schuldhafte Pflichtverletzung im Rahmen der dem zentralen Organ überlassenen Plausibilitätsprüfung muss sich die beratende Bank gegenüber dem Kunden zurechnen lassen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 10 U 189/06

OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 AR 1/07 vom 19.01.2007

Rechtsgebiete:FGG, AdWirkG, BGB
Leitsatz:1. Die Zuständigkeitskonzentration in Angelegenheiten, die die Annahme eines Kindes betreffen und bei denen ausländische Sachvorschriften zur Anwendung kommen, bezieht sich gem. § 43b Abs. 2 S. 2 FGG i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AdWirkG nur auf die Verfahren, indenen der Anzunehmende zur Zeit der Annahme des 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (ebenso: Schleswig-Holsteinisches OLG FamRZ 2006, 1462; entgegen: OLG Köln FGPrax 2006, 211).

2. Die Zuständigkeitskonzentration für das Verfahren der Minderjährigenadoption endet mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Für das sich anschließende Verfahren der Annahme eines Volljährigen ist eine örtliche Zuständigkeit des "Konzentrationsgerichts" auch nicht nach dem Grundsatz der perpetuatio fori gegeben (Fortführung zum Beschluss des Senats vom 20. 11. 2006, Az. 8 AR 42/06).
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 AR 1/07


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