JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, VBVG |
| Leitsatz: | 1. Die Höhe des Stundensatzes gem. § 5 VBVG richtet sich nach der Dauer der Betreuung. Maßgebend ist bei einem Betreuerwechsel die erste angeordnete Betreuung. Dies gilt auch beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer. 2. Eine Erweiterung der Aufgabenkreise im Rahmen des Betreuerwechsels rechtfertigt es nicht, vom Leitsatz 1 abzugehen und den zweiten Betreuer so zu behandeln, als ob es sich bei seiner Betreuung um eine Erstbetreuung handle. 3. Ein Abzug vom Pauschalsatz des § 4 VBVG wegen einer beim Betreuer bestehenden Umsatzsteuerfreiheit ist nicht vorzunehmen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 407/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VBVG |
| Leitsatz: | 1. Die Höhe des Stundensatzes gem. § 5 VBVG richtet sich nach der Dauer der Betreuung. Maßgebend ist bei einem Betreuerwechsel die erste angeordnete Betreuung. Dies gilt auch beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer. 2. Die rein faktische Nichtausübung der Betreuertätigkeit beinhaltet lediglich eine mangelfreie Amtsausübung. Dies rechtfertigt es nicht, vom Grundsatz nach Leitsatz 1 abzugehen und den zweiten Betreuer so zu behandeln, als ob es sich bei seiner Betreuung um eine Erstbetreuung handle. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 406/06 | |
| Rechtsgebiete: | FeV |
| Leitsatz: | Eine tschechische Fahrerlaubnis berechtigt gem. § 28 Abs. 4 FeV nicht zum Fahren in Deutschland, wenn die deutsche Fahrerlaubnis nach der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Dies gilt auch, wenn der Zeitpunkt der Entziehung vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik liegt. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ss 520/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Leitsatz: | Ein Fahrzeugführer, der bei Dunkelheit erkennen kann, dass auf der Standspur einer Autobhan bereits mehrere Fahrzeuge mit eingeschaltener Warblinkanlage halten, muss mangels besserer Erkenntnisse auch damit rechnen, dass sich in diesem Bereich ein Unfallfahrzeug auf der Überholspur und Ersthelfer auf der Fahrbahn befinden und ist deshalb verpflichtet, anggesichts der unklaren Verkehrssituation seine Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an dieser Stelle soweit zu reduzieren, dass ihm ein gefahrlosses Anhalten jederzeit möglich ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 16/06 | |