JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Kenntnis der Anzeigepflichtverletzung, Darlegungslast |
| Leitsatz: | 1. Maßgeblich für Kenntnis des Versicherers von einer Anzeigepflichtverletzung ist die Kenntnis desjenigen Mitarbeiters, der mit der Bearbeitung des Falles befasst ist, regelmäßig also des zuständigen Sachbearbeiters in der Leistungsabteilung, zu dessen Aufgabe die Überprüfung der Antragsangeben gehört. 2. Da der Versicherungsnehmer regelmäßig über keine Kenntnisse der Verwaltungsabläufe, insbesondere der Postverteilung, im Geschäftsbreich des Versicherers verfügt, obliegt dem Versicherer insoweit eine sekundäre Darlegungslast. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 111/06 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Leitsatz: | 1. Es ist nicht Aufgabe der Kapitalerhaltungsregelungen in §§ 30, 31 GmbHG, dem Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen einen Minderheitsgesellschafter der insolventen GmbH zu verschaffen, wenn es der Mehrheitsgesellschafter oder später der Insolvenzverwalter versäumt hat, einen Anspruch auf eine höhere vertragliche Vergütung rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung durchzusetzen. Ansprüche aus §§ 30, 31 GmbHG kommen nicht in Betracht, wenn die spätere Insolvenzschuldnerin an sich durchsetzbare vertragliche Ansprüche auf Zahlung einer marktüblichen Vergütung gehabt hätte, so dass das Austauschgeschäft einem Drittvergleich zu marktüblichen Bedingungen standhalten würde. 2. Der Anspruch aus §§ 30, 31 GmbHG setzt bei Leistungen, die die GmbH an verbundene Unternehmen eines der Gesellschafter erbringt, voraus, dass der Gesellschafter sowohl am leistenden Unternehmen als auch an der Leistungsempfängerin maßgeblich beteiligt ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 11/06 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Leitsatz: | 1. Der Frachtführer haftet nach § 435 HGB unbeschränkt für den Verlust von Frachtgut in seinem Obhutsbereich, wenn er durch seine Organisation u. a. nicht sicherstellt, dass von Nahverkehrsunternehmen angelieferte Waren tatsächlich durch diese an den zugewiesenen Relationsplatz in seinem Lager verbracht werden und er außerdem ermöglicht, dass ein Drittunternehmer die Ware in der Folgezeit an dem falschen Lagerplatz zusammen mit anderer Ware ohne weitere Ausgangskontrolle aufladen kann. 2. Die Höhe der Mitverantwortlichkeit des Versenders bei Geltung der Ziff. 3.6 ADSp wegen unterlassener Wertangabe, die sich auf die Schadensentstehung auswirkt, hängt jedenfalls auch ab von der Reichweite des für wertdeklarierte Sendungen gesicherten Bereichs und dem Wert der transportierten Ware. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 115/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB XII, SGB II |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 18 WF 181/05 | |