JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 08 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Das Eingreifen des § 1933 BGB setzt lediglich voraus, dass ein rechshängiger Scheidungsantrag zur Zeit des Erbfalls begründet ist. Die erst spätere Rücknahme des Scheidungsantrags, die nicht mehr auf dem eigenen Willen des Erblassers (hier: Tod des Erblassers) beruht, bleibt demgegenüber unerheblich (so auch OLG Frankfurt NJW 1997, 3099). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 52/06 | |
| Rechtsgebiete: | AKB |
| Schlagworte: | Betriebsschaden, Betriebseinheit |
| Leitsatz: | 1. Die Klausel in allgemeinen Versicherungsbedingugen der Kraftfahrtversicherung (AKB) Die Vollversicherung umfasst darüber hinaus a) Schäden durch Unfall, d.h. durch ein unvorhergesehenes unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallsschäden. Als Betriebsschäden gelten unter anderem gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen; .... hält einer Prüfung nach §§ 305 ff. BGB stand. 2. Im Anwendungsbereich dieser Klausel sind ziehendes und gezogenes Fahrzeug als Betriebseinheit anzusehen. Gegenseitige Beschädigungen ohne Einwirkung von außen sind nicht versicherte Betriebsschäden. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 73/06 | |
| Rechtsgebiete: | türkisches ZGB |
| Leitsatz: | Der Beginn der Verjährung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach türkischem Recht richtet sich nach der Rechtskraft des inländischen Scheidungsurteils und nicht nach der Rechtskraft des Anerkennungsverfahrens in der Türkei. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 UF 7/06 | |
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