JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 07 / 2006
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| Rechtsgebiete: | FischG |
| Leitsatz: | 1. Bei einem dem FischG unterfallenden Pachtvertrag mit Hegeverpflichtung führt die Vertragszeit von nur einem Jahr mit Verlängerungsklausel statt der in § 18 Abs.2 FischG vorgesehenen 12 Jahre als solche noch nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages. 2. Das Fischereirecht an einem künstlichen Nebenarm des Neckar, der sein Wasser am Ende seines Verlaufes wieder dem Neckar zuführt, folgt sowohl in der Zeit vor Geltung des FischG als auch seit Geltung des Gesetzes (dann § 4 Abs.2 FischG) dem Fischereirecht am Hauptfluss. 3. Erlöschen von Rechten nach § 6 Abs. 6 FischG. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 25/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Auf Anlagen zu einem Klageerzwingungsantrag kann nicht wirksam Bezug genommen werden, wenn erst durch die Kenntnisnahme vom Inhalt dieser Anlagen die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ws 182/06 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 07 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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