JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 05 / 2006
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EGBGB, BGB |
| Leitsatz: | Wenn sich das Namensrecht der Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit mangels Rechtswahl jeweils nach dem Recht des Staates richtet, dem sie angehören, und eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten nach § 1355 Abs. 2 BGB inhaltlich im Ergebnis übereinstimmt mit dem starreren Namensrecht des ausländischen Ehegatten, ist eine gemeinsame Bestimmung des Ehenamens durch beide Ehegatten mit Wirkung nur für den deutschen Ehegatten hinzunehmen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 185/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Zurückweisung einer Gegenvorstellung, mit welcher sich eine Partei gegen die Anordnung einer Begutachtung zur Überprüfung ihrer Prozessfähigkeit wendet, ist ebensowenig mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar wie die Anordnung der Begutachtung selbst. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 13 W 29/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Im Falle der Kostenarmut ist für den Bginn der Widereinsetzungsfrist gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ausschließlich auf den Zeitpunkt des Zugangs des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses abzustellen. Es kommt nicht darauf an, wann der Beschluss über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist zugestellt wurde. Im Falle des Wechsels des Prozessbevollmächtigten ist auch der Zugang des Beschlusses über dessen Beiordnung für den Fristbeginn nach § 234 Abs. 2 ZPO nicht maßgeblich. 2. Für eine Auslegung des § 234 Absatz 1 Satz 2 ZPO mit der Folge einer zweimonatigen Begründungsfrist nach Prozeßkostenhilfebewilligung ist - trotz der im Vorfeld der Verabschiedung des Justizmodernisierungsgesetzes vom BGH geäußerten Bedenken - angesichts des klaren gesetzgeberischen Willens und des eindeutigen Wortlauts kein Raum.FalseFalseFalse1.2 |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 U 78/05 | |
| Rechtsgebiete: | BDSG, StGB |
| Leitsatz: | Wird der Deutsche Kinderschutzbund e. V. vom Familiengericht mit der Vorbereitung eines betreuten Umgangs zwischen einem Elternteil und dem Kind beauftragt, so ist dessen Mitarbeiter zur Mitteilung von ihm ermittelter, für das Umgangsgericht bedeutsamer persönlicher Daten an das Familiengericht befugt. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ws 128/06 | |