JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | RVG, VV |
| Leitsatz: | 1. Dem Verteidiger, der mit der Wiederaufnahme zugleich den Freispruch ohne Hauptverhandlung nach § 371 Abs. 2 StPO beantragt und erreicht, stehen für das Wiederaufnahmeverfahren Gebühren nach den Nummern 4136, 4137 und 4138 VV und für das wiederaufgenommene Verfahren eine Gebühr nach Nummer 4106 VV zu. 2. Bei der Bestimmung der Gebührenhöhe nach § 14 Abs. 1 RVG ist zu berücksichtigen, dass der Verteidiger über die Stellung des Antrags hinaus keine Tätigkeiten entfaltet hat und die Entscheidungen über die Zulässigkeit und Begründetheit des Wiederaufnahmeverfahrnes und die Entscheidung über den Freispruch im wiederaufgenommenen Verfahren einheitlich in einem Beschluss getroffen wurden. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ws 17/06 | |
| Rechtsgebiete: | KV/GKG, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Erteilung der richterlichen Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich bedarf einer Begründung, wenn die Voraussetzungen des § 313a Abs. 2 ZPO nicht vorliegen. 2. Eine Gebührenermäßigung nach Nr. 1311 KV / GKG tritt nicht ein, wenn die Parteien allein bezüglich des Scheidungsausspruchs auf Rechtsmittel verzichtet haben, nicht aber hinsichtlich der Genehmigung der Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, und deshalb die gemeinsame Entscheidung über Scheidung und Genehmigung der Vereinbarung über den Versorgungsausgleich zu letzterer eine Begründung enthält. 3. Gebührenrechtlich ist es unerheblich, welchen Umfang die Begründung hat und ob sie inhaltlich aussagekräftig ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 WF 7/06 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 02 / 2006 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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