JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 01 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BauGB, AGBG |
| Leitsatz: | 1. Nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie RL 93/13/EG vom 05. April 1993 in inländisches Recht richtet sich die Inhaltskontrolle von zwischen Gemeinden und Privatleuten geschlossenen städtebaulichen Verträgen, die eine verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische beinhalten (sog. Einheimischenmodell), bei Mehrfachverwendung nicht mehr allein nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auch nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes, weil die Gemeinde beim Verkauf von Bauland als Unternehmer im Sinne des § 24 a AGBG (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB) handelt (Anschluss an BGH NJW 2003, 888). 2. Die Vereinbarung einer Zahlpflicht in Höhe der Differenz zwischen dem verbilligten Verkaufspreis und dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Veräußerung durch die Gemeinde für den Fall der Weiterveräußerung vor Ablauf einer bestimmten Frist kann gegen §§ 9, 11 Nr. 5 lit. b AGB-Gesetz (jetzt: §§ 307, 309 Nr. 5 lit. b BGB) verstoßen, wenn das mögliche Fallen der Grundstückspreise und eine Weiterveräußerung an Einheimische nicht berücksichtigt sind sowie der Gemeinde im Vertrag zusätzlich noch ein Wiederkaufrecht eingeräumt ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 150/05 | |
| Rechtsgebiete: | VV/RVG, ZPO |
| Leitsatz: | Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV/RVG gemäß der 3. Alternative der Vorbemerkung 3.3 - Vertretung in einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Mitwirkung des Gerichts - kann nicht Gegenstand der Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff ZPO sein (vgl. Senat, Beschluss vom 29.11.2005, Az. 8 WF 150/05, JurBüro 2006, 135 = OLGR 2006, 124). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 14/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Bei einer Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO ist das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen. Sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände müssen gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO vorgetragen werden. 2. Erfolgt die öffentliche Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung gemäß § 40 Abs. 3 StPO durch Aushang an der Gerichtstafel, so ist die Benachrichtigung nach §§ 40 Abs. 1, 37 StPO, § 186 ZPO an der Gerichtstafel des die öffentliche Zustellung anordnenden Landgerichts auszuhängen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 Ss 570/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Künftige Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse können vom Richter im Rahmen des § 120 Abs. 1 Satz 2 ZPO bereits bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe berücksichtigt werden. Spätere Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse können dagegen nach § 120 Abs. 4 ZPO erst dann zu einer Abänderung des Bewilligungsbeschlusses durch den Rechtspfleger führen, wenn sie konkret eintreten. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 WF 1/06 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 01 / 2006 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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