JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 09 / 2005
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Gegen die dem Opportunitätsprinzip unterliegende Ermessensentscheidung des Generalbundesanwalts nach § 153 f Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2 StPO ist eine Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens nicht statthaft (§ 172 Abs. 2 S. 3, letzter Halbsatz StPO). 2. Es unterliegt jedoch der gerichtlichen Kontrolle, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 153 f Abs. 1, Abs. 2 StPO erfüllt sind. 3. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ist die eigentliche Ermessensausübung des § 153 f Abs. 1, Abs. 2 StPO (d.h. das Ermessen im engeren Sinne) nicht justiziabel. Die Ermessensentscheidung ist nur dahingehend gerichtlich überprüfbar, ob überhaupt Ermessen ausgeübt und ob die Grenze zur Willkür überschritten wurde. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 Ws 109/05 | |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Leitsatz: | Fertigt der gerichtliche Sachverständige eine Kopie seines Gutachtens für seine Handakten,weil eine Verhandlung zu erwarten ist, so sind ihm die Kopierkosten als sonstige Aufwendungen im Sinne von § 7 Abs. 2 JVEG aus der Staatskasse zu ersetzen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ws 211/05 | |
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