JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AUB |
| Leitsatz: | Das in schlaftrunkenem Zustand erfolgte Einatmen von verabreichtem Hustensaft fällt nicht unter den Unfallversicherungsschutz (AUB 94). Der hierdurch verursachte Tod ist als Folge einer Heilmaßnahme vom Versicherungsschutz ausgenommen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 94/05 | |
| Rechtsgebiete: | EGGVG, StVG |
| Leitsatz: | Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraffahrt-Bundesamt zwecks Eintragung in das Verkehrszentralregister unterliegen der gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vor. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 VAs 12/05 | |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Leitsatz: | 1. Für die Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung ist in der Regel der in der Ladung bestimmte Zeitpunkt und nicht der tatsächliche Beginn der Sitzung maßgebend. Dies gilt nicht, wenn der verspätete Beginn nachweislich auf Umständen beruht, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat. 2. Verhandlungspausen verkürzen die Dauer der Hauptverhandlung nicht. Inwieweit hiervon bei sehr langen Pausen Ausnahmen zu machen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 118/05 | |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Leitsatz: | Im Rahmen eines Sachverständigengutachtens über die Ursache eines Verkehrsunfalls stellt ein angemessener Zuschlag für den Bereitschaftsdienst eine besondere Aufwendung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG dar, soweit der Sachverständige außerhalb der gewöhnlichen Bürozeiten tätig wird und dies notwendig ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 181/05 | |