JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 07 / 2005
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine Domain unter einem bürgerlichen Namen kann mit Priorität auch von einer Person geführt werden, die nicht selbst Namensträger ist, wenn sie hieran ein berechtigtes Interesse hat und ihr dies durch einen berechtigten Namensträger - z. B. Ehegatte oder Kinder - gestattet ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 5 U 33/05 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 07 / 2005 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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