JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 07 / 2005
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Zwangsvollstreckung wegen einer nicht vertretbaren Handlung i.S. von § 888 ZPO ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn ein Dritter an der Handlung mitwirken muss. Der Schuldner muss in einem solchen Fall versuchen, die Mitwirkung - auch durch das Angebot einer Entschädigung und bei Aussicht auf Erfolg im Klagewege - des Dritten zu erreichen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 W 36/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Befugnis, eine Folgesache als selbständige Familiensache fortzuführen, steht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch derjenigen Partei zu, die die Folgesache nicht anhängig gemacht hat. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 WF 57/05 | |
| Rechtsgebiete: | EMRK |
| Leitsatz: | Ein Asylbewerber hat Anspruch auf Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK, wenn im Rahmen der Anordnung von Abschiebehaft nicht beachtet wurde, dass der Asylablehnungsbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt war (Abweichung von OLG Köln NVWZ 1997, 518). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 4 U 71/05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, BGB, GG |
| Leitsatz: | 1. Stimmt der Sorgeberechtigte im Rahmen einer vorläufigen Maßnahme des Jugendamts zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen einer Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern zu, sind die Mitarbeiter des Jugendamts lediglich verpflichtet, die Pflegeeltern sorgfältig auszuwählen und durch Kontrollen zu überprüfen. 2. Eine etwaige Pflichtverletzung der Pflegeeltern bei der Betreuung des Kindes oder Jugendlichen ist in diesen Fällen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht als Amtspflichtverletzung zuzurechnen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 4 U 81/05 | |