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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum06 / 2005 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-STUTTGART – Urteil, 13 U 226/04 vom 16.06.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Schmiergeldzahlungen des Unternehmers an einen Dritten im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand begründen einen Schadensersatzanspruch des Bestellers sowohl aus culpa in contrahendo als auch aus sittenwidriger Schädigung.

2. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Besteller vor Vertragsschluss über die Zahlung von Schmiergeld an einen Dritten aufzuklären.

3. Der Kausalzusammenhang wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Unternehmer das günstigste Angebot abgegeben hat und deshalb eine Auftragserteilung durch den Besteller erwarten durfte.

4. Der Schaden besteht regelmäßig in der Schmiergeldzahlung in voller Höhe.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 13 U 226/04



OLG-STUTTGART – Beschluss, 18 WF 269/04 vom 15.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, FGG, KostO
Leitsatz:1. Nach der Neufassung von § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO mit Wirkung ab 1. 1. 2002 ist eine an der Billigkeit und dem Verfahrensausgang orientierte Aufteilung der gerichtlichen Gebühren und Auslagen auf die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen oder von der Erhebung solcher Kosten abzusehen.

2. Über die Tragung gerichtlicher Auslagen ist auch dann nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO zu entscheiden, wenn nach Rücknahme gestellter Anträge oder sonstiger Erledigung des Verfahrens eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergeht.

3. Pflegeeltern sind im Streit um die Kindesherausgabe oder Verbleibensanordnung nicht generell von Gerichtskosten befreit.

4. Der Antrag auf Kindesherausgabe und der Gegenantrag auf Verbleibensanordnung betreffen den selben Verfahrensgegenstand. Daher ist der Regelwert von 3.000,00 ¤ nur einmal anzusetzen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 18 WF 269/04

OLG-STUTTGART – Urteil, 15 UF 23/05 vom 15.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Wird die Abänderung eines Vergleiches über Unterhalt angestrebt, gehört zum schlüssigen Vortrag eine umfassende Darstellung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses und die Darlegung, wie sich diese geändert haben. Dies gilt auch dann, wenn der titulierte Unterhalt auf Billigkeit beruht.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 15 UF 23/05

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ss 210/05 vom 08.06.2005

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Die Fehlerhaftigkeit der Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung steht der Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nur entgegen, wenn der Ladungsmangel verhindert hat, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Verhandlung teilnehmen konnte.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ss 210/05


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