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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum02 / 2005 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 70/05 vom 22.02.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Berufung nicht begründet, sind die durch den nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Verwerfung der Berufung entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 70/05



OLG-STUTTGART – Urteil, 13 U 167/04 vom 10.02.2005

Rechtsgebiete:InsO
Leitsatz:Der Insolvenzverwalter kann die Haftung der Masse für Räumungskosten dadurch vermeiden, daß er die von der Schuldnerin in die gemieteten Räume eingebrachten Sachen freigibt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 13 U 167/04

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 153/04 vom 10.02.2005

Rechtsgebiete:UWG, PrAngVO
Schlagworte:Verfahren der einstweiligen Verfügung
Leitsatz:Verstöße gegen die Verpflichtung zur Endpreis-Angabe nach § 1 PrAngVO sind nicht stets geeignet, die Bagatellschwelle des § 3 UWG zu überschreiten. So z. B. dann nicht, wenn bei der Bewerbung einer Brille mit Gleitsichtgläsern lediglich der Aufpreis für diese Gläser, nicht aber der Endpreis der kompletten Brille genannt wird, dieser sich jedoch errechnen läßt durch Addition der Preise für Brillenrahmen und Einstärkegläsern einerseits und dem Aufpreis für die Gleitsichtgläser andererseits.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 153/04

OLG-STUTTGART – Beschluss, 9 W 8/05 vom 01.02.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Ehegatte, Mahnverfahren, Prozesskostenhilfe
Leitsatz:1. Die Wahl des Mahnverfahrens kann den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch Erschleichung eines Vollstreckungstitels erst begründen, wenn sich eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hat oder eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, woraus das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs so klar zu entnehmen ist, dass dem Anspruchsteller der Vorwurf gemacht werden muss, er habe diese gekannt oder sich der Kenntnis in schlechthin unverständlicher Weise verschlossen.

2. Die Entscheidung über die Bewilligung der PKH für die Durchführung einer auf das sittenwidrige Erschleichen eines Vollstreckungsittels gestützten Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung erfordert demnach eine rückblickende, wertende Betrachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 9 W 8/05


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