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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum01 / 2005 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Urteil, 5 U 153/04 vom 31.01.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Vermutung des § 476 BGB dafür, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang auftritt, bereits bei Gefahrübergang vorlag, ist mit der Art des Mangels unvereinbar und gilt daher nicht, wenn eine der möglichen Mangelursachen typischer Weise jederzeit und plötzlich auftreten kann und die der Vorschrift zugrundeliegende Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang angelegt war, erschüttert ist.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 5 U 153/04



OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ss 589/04 vom 31.01.2005

Rechtsgebiete:StPO, MRK
Leitsatz:Wird im beschleunigten Verfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten keine Anklageschrift eingereicht, bedarf es vor Beginn der Hauptverhandlung nicht der Übersetzung der Antragsschrift i.S.d. § 417 StPO, welche die dem Beschuldigten angelastete Tat umschreibt, sofern die mündlich bei Beginn der Hauptverhandlung erhobene Anklage durch einen Dolmetscher übersetzt wird.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ss 589/04

OLG-STUTTGART – Beschluss, 3 Ausl. 76/03 vom 28.01.2005

Rechtsgebiete:IRG, 2. ZP-EuAlÜbk
Schlagworte:Auslieferung zur Vollstreckung eines (hier: ungarischen) Abwesenheitsurteils zweiter Instanz
Leitsatz:1. Urteil i.S.v. § 83 Nr. 3 IRG ist auch eine Entscheidung zweiter oder höherer Instanz, für deren Zustandekommen die Anwesenheit des Verfolgten und die Gelegenheit zu persönlichem Verteidigungsvorbringen unter dem Gesichtspunkt wirksamer Verteidigung unverzichtbar ist. Das gilt jedenfalls für ein Berufungsurteil, in dem die Strafaussetzung zur Bewährung aufgehoben und so erstmals ein auslieferungsfähiger Rechtsfolgenausspruch herbeigeführt wird.

2. Für eine persönliche Ladung oder Unterrichtung i.S.v. § 83 Nr. 3 IRG reicht es nicht aus, wenn sie an einen Pflichtverteidiger bewirkt wird, der keinen nachgewiesenermaßen verlässlichen Kontakt zu dem Verfolgten hat.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 3 Ausl. 76/03

OLG-STUTTGART – Beschluss, 3 Ausl. 1/05 vom 28.01.2005

Rechtsgebiete:GG, IRG
Schlagworte:Europäischer Haftbefehl, Auslieferung Deutscher an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Republik Österreich)
Leitsatz:1. Die Auslieferung eines Deutschen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union kann nur für zulässig erklärt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts

a) der fragliche Mitgliedstaat zugesichert hat, dass der Verfolgte an die Bundesrepublik Deutschland zurücküberstellt wird, wenn er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion verurteilt wird und die Rücküberstellung wünscht, und dass die Gerichte und Behörden des Mitgliedstaats nach dessen innerstaatlichem Recht ermächtigt und verpflichtet sind, in diesem Falle ohne weiteres die Rücküberstellung zu bewirken, und

b) erwartet werden kann, dass die Übernahme der Strafvollstreckung durch die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich rechtlich zulässig sein wird.

2. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des neuen Auslieferungsrechts, insbesondere soweit es die Auslieferung Deutscher betrifft, bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 3 Ausl. 1/05


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