JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 10 / 2004
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Sparleistungen des Arbeitnehmers, nicht aber der Zuschuss des Arbeitgebers auf einen Vertrag betreffend vermögenswirksame Leistungen sind als Einkommen gemäß § 115 Abs. 1 ZPO zu behandeln. 2. Bei einer überobligatorischen Tätigkeit neben der Erziehung von einem oder mehreren Kindern unter 16 Jahren ist vom Einkommen des PKH-Beziehers für alle Kinder zusammen (nur) einmal ein Mehrbedarf nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO in Höhe von 40 % des Eckregelsatzes nach § 22 BSHG abzuziehen. 3. Nur die Hälfte des an den PKH-Bezieher ausgezahlten vollständigen Kindergelds ist dessen Einkommen; die andere Hälfte, die auf einen barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt, ist gemäß § 1612b BGB Unterhalt an das Kind und mindert ggf. den Freibetrag für das Kind nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 WF 107/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Schlagworte: | gemeinsame Betriebsstätte |
| Leitsatz: | Der Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII (gemeinsame Betriebsstätte) beruht auf dem Gedanken der sog. Gefahrengemeinschaft. Eine solche besteht typischerweise nicht zwischen Fahrer und Beifahrer eines im Straßenverkehr genutzten Fahrzeugs, da allein der Beifahrer dem Risiko ausgesetzt ist, durch das Fahrverhalten des Fahrers zu Schaden zu kommen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 96/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Mangels Erklärungslast des Schuldners führt das Unterlassen des Bestreitens einer Rechtsnachfolge nicht zum Wegfall der Beweisbedürftigkeit i.S.d. § 727 ZPO, sondern erst ein ausdrückliches Geständnis des Schuldners nach § 288 ZPO. 2. Die Anhörung des Schuldners steht im Ermessen des Gerichts. Eine Ermessensreduzierung mit Anhörungspflicht tritt nur in Ausnahmefällen ein; ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der Antragsteller substantiiert darlegt, dass im Fall einer Anhörung des Schuldners mit einem Zugeständnis der Rechtsnachfolge zu rechnen ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 245/04 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, BGB, PflVG, EFZG |
| Schlagworte: | HWS-Schleudertrauma, Verkehrsunfall im sog. Harmlosigkeitsbereich, Vorerkrankungrichterliche Überzeugungsbildung, Verkehrsrecht |
| Leitsatz: | 1. Sind die von einem Verletzten geklagten Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule weder medizinisch mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar noch kraftfahrzeugtechnisch erklärbar, weil die bei einem Verkehrsunfall aufgetretenen Kräfte im sog. "Harmlosigkeitsbereich" liegen, kann sich ein Gericht gleichwohl aufgrund der gesamten Umstände des Falles einschließlich der Angaben des Verletzten von der Unfallursächlichkeit der geklagten Beschwerden überzeugen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02, NZV 2000, 167). 2. Die Unfallursächlichkeit kann sich insbesondere daraus ergeben, dass die vom Verletzten glaubhaft geklagten Beschwerden mit einer medizinisch festgestellten Vorerkrankung in Einklang zu bringen sind, aufgrund der ausnahmsweise schon geringe, auf den Körper einwirkende Kräfte zur Herbeiführung der Verletzungsfolgen ausreichen können. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 U 59/04 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 10 / 2004 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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