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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum08 / 2004 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 08 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-STUTTGART – Urteil, 20 U 3/04 vom 11.08.2004

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Auskunftsrecht, Wirtschaftsrecht, Keine Verdrängung des Auskunftsanspruch über Vertragsbeziehungen zur Muttergesellschaft bei faktischer Konzernierung durch Abhängigkeitsbericht, Pflicht des Aktionärs zur Konkretisierung der allgemeinen Frage nach dem Vertragsinhalt
Leitsatz:1.

Der Auskunftsanspruch eines Aktionärs erstreckt sich nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AktG auch im faktischen Konzern auf die vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu ihrer Mehrheitsaktionärin. Die Vorschriften über den Abhängigkeitsbericht nach §§ 312 ff AktG verdrängen diesen Auskunftsanspruch nicht.

2.

Der Auskunftsanspruch ist nicht verletzt, wenn der Aktionär allgemein eine Auskunft über den Inhalt eines Vertrags verlangt, der Vorstand danach mit einer allgemeinen Darstellung des Vertragsgegenstands und der Gegenleistung ohne Angabe bestimmter Details oder Zahlen antwortet und daraufhin der Aktionär ohne ergänzende Fragen zur Konkretisierung seines Auskunftsverlangens lediglich zu Protokoll gibt, seine Frage sei nicht ausreichend beantwortet.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 20 U 3/04



OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ss 132/04 vom 03.08.2004

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Die eigenen Verteidigungsmöglichkeiten eines sprach- und rechtsunkundigen ausländischen Angeklagten sind nach seiner Abschiebung aus der Bundesre-publik Deutschland so beschränkt, dass er mit den Problemen einer Betretenserlaubnis überfordert ist; es liegt dann ein Fall der notwendigen Verteidi-gung vor.

2. Die prozessuale Mitwirkungspflicht des einspruchs- bzw. berufungsführenden Angeklagten, der aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen und ab-geschoben worden ist, reicht nicht so weit, dass er sich für die Teilnahme an der Hauptverhandlung selbst eine Betretenserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland beschaffen muss.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ss 132/04


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