JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Leitsatz: | 1. Gewährt eine KGaA dem persönlich haftenden Gesellschafter auf die in der Satzung geregelte Tätigkeitsvergütung, welche der Höhe nach vom geschäftlichen Erfolg abhängt, eine daran orientierte prozentuale Abschlagszahlung zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, stellt diese Abschlagszahlung eine Kreditgewährung i.S.d. §§ 89, 283 Nr. 5 AktG dar. Die Abschlagzahlung darf nur auf Grund eines Beschlusses des Aufsichtsrates erfolgen. 2. Ein Beschluss der Hauptversammlung der KGaA, welcher die Satzung dahingehend ändert, dass dem persönlich haftenden Gesellschafter eine solche Abschlagzahlung gewährt wird, ist nicht gem. § 241 Satz 2 Nr. 3 AktG nichtig, solange er die sich aus § 89 AktG ergebende Kompetenz des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung über jede einzelne Auszahlung unberührt lässt. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 20 U 5/04 | |
| Rechtsgebiete: | EMRK, StGB |
| Leitsatz: | 1.Im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (NJW 2004, 43) hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, nach der auch vor einer rechtskräftigen Entscheidung die Strafaussetzung gemäß § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB widerrufen werden kann, sofern das Gericht, das über den Widerruf zu befinden hat, aufgrund eigener Überzeugungsbildung ein strafbares Verhalten des Verurteilten annimmt. 2.Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat ist ohne rechtskräftige Aburteilung der Anlasstat jedenfalls dann zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft vor einem Richter eingestanden hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf NJW 2004, 790). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 180/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BSHG |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 WF 104/04 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Nachfrageobliegenheit |
| Leitsatz: | Wenn ein Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufunfähigkeitsschutz gegenüber dem Versicherungsagenten auf das Vorliegen einer Erbkrankheit (hier: Kleinwüchsigkeit) hinweist, ohne diese und ihre medizinischen Auswirkungen näher bezeichnen zu können, löst dies die Nachfrageobliegenheit der Versicherung aus. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 18/04 | |