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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum06 / 2004 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 17 WF 55/04 vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:türk. ZGB, GKG
Leitsatz:Die gerichtliche Rückkehraufforderung gegenüber dem Ehegatten nach § 164 Abs. 1 türk. ZGB ist gebührenrechtlich als "Ehesache" im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG a. F. zu behandeln.

In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Wert des Streitgegenstandes unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien nach Ermessen zu bestimmen. Hierbei kann sich wertmindernd auswirken, dass das Ziel der gerichtlichen Aufforderung nach § 164 Abs. 1 türk. ZGB nicht die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft und auch (noch) nicht die Auflösung der Ehe ist.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 WF 55/04



OLG-STUTTGART – Beschluss, 18 WF 130/04 vom 17.06.2004


OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 509/03 vom 15.06.2004

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:Der Zeit- und Kostenaufwand, den der vorgesehene Betreuer 3 Tage vor seiner Bestellung zum Betreuer geleistet hat, ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig. Dass der Betreuungsrichter einen Auftrag zu dieser Tätigkeit - "Vorführung" des Betroffenen beim Vormundschaftsgericht - erteilt hat, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 509/03

OLG-STUTTGART – Beschluss, 16 WF 110/04 vom 02.06.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Eheaufhebung, Bestätigung
Leitsatz:Hat der Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung über eine persönliche Eigenschaft (hier: Zeugungsunfähigkeit) berechtigte Ehegatte nach Aufdeckung der Täuschung noch einige Monate mit dem anderen zusammengelebt, kann dies nicht als Bestätigung (§ 1315 BGB) gewertet werden, wenn er in dieser Zeit durchgehend, aber vergeblich versucht hat, den anderen zur Teilnahme an medizinischen Maßnahmen zur Behebung der störenden Eigenschaft zu veranlassen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 WF 110/04


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