JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 02 / 2004
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| Rechtsgebiete: | UWG, MarkenG, WZG, ZPO, BGB |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 59/03 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, AktG, HGB |
| Schlagworte: | Verdeckte Sacheinlage, Bareinlagepflicht, Verrechnungsverbot, Kapitalaufbringung, Wirtschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1. Fehlt dem Jahresabschluss einer GmbH der Anhang, so sind der Jahresabschluss und der darauf beruhende Gewinnverwendungsbeschluss nichtig. Eine danach rechtsgrundlos vorgenommene Ausschüttung an die Gesellschafter ist zurückzuzahlen. 2. Die Verpflichtung eines Gesellschafters, die restliche Stammeinlage zu bezahlen, wird nicht dadurch erfüllt, dass er Mittel der Gesellschaft zur Zahlung verwendet, die ihm rechtsgrundlos als Gewinnausschüttung ausgezahlt worden sind. 3. Der Rückzahlungsanspruch wird nicht dadurch erfüllt, dass der Gesellschafter eine Zahlung an die Gesellschaft mit der Bestimmung erbringt, damit auf die Verpflichtung zur Einzahlung der Stammeinlage leisten zu wollen. 4. Der Gesellschafter schuldet deshalb nicht nur die Rückzahlung der rechtsgrundlosen Ausschüttung; er bleibt daneben auch zur Zahlung der Stammeinlage verpflichtet, wenn er eine rechtsgrundlos vorgenommene Gewinnausschüttung zur Zahlung auf die Stammeinlagepflicht verwendet. Die Rückzahlung der Ausschüttung hat nicht zugleich Tilgungswirkung für die Stammeinlagepflicht. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 23/03 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers unter einer auflösenden Bedingung ist zulässig. 2. Das Recht, die Beendigung der Geschäftsführerstellung nach dem Eintritt der Bedingung geltend zu machen, kann verwirkt werden. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 58/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, StPO |
| Leitsatz: | 1. Wird der Antrag des Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, vor Beginn der Hauptverhandlung erster Instanz abgelehnt, ist das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren auch dann nicht verletzt, wenn seine Revision wegen fehlender Begründung als unzulässig verworfen wird, bevor über seinen erneuten Antrag auf Bestellung zum Verteidiger für das Revisionsverfahren, der keine neuen Gesichtspunkte enthält, entschieden worden ist (im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300). 2. Die Ablehnung der Bestellung zum Verteidiger durch das Gericht erster Instanz wirkt für das gesamte Verfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss, es sei denn, es ergeben sich neue Gesichtspunkte, die die Bestellung eines Verteidigers gebieten. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ss 3/04 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 02 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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