JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zulässigkeit eines Gegenantrags im selbständigen Beweisverfahren |
| Leitsatz: | Ein Gegenantrag im selbständigen Beweisverfahren ist unzulässig, wenn einem entsprechenden Beweisantrag im Hauptsacheverfahren mangels Erheblichkeit für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht nachgegangen werden müsste. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 13 W 6/04 | |
| Rechtsgebiete: | EheGVO, ZPO |
| Leitsatz: | Beruht die internationale Zuständigkeit für ein Scheidungsverfahren auf dem gewöhnlichen Inlandsaufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, so kann dessen Antrag auf Prozesskostenhilfe gleichwohl abgelehnt werden, wenn das deutsche Scheidungsurteil im gemeinsamen Heimatstaat nicht anerkannt wird und ein Interesse an einer in ihrer Wirkung auf Deutschland beschränkten Ehescheidung nicht ersichtlich ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 WF 31/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der für die Beschlussfassung das sog. Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 S. 1 WEG) gilt, führt die - ohne Einbeziehung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte - nachträgliche Aufteilung einer Eigentumseinheit in zwei selbständige Einheiten nicht zu einer Vermehrung der Anzahl der Stimmrechte. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 475/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Der PKH begehrende Insolvenzverwalter darf nur auf den nach Abzug der Massekosten und Masseschulden verbleibenden Restbarbestand verwiesen werden, der nicht anderweitig zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens benötigt wird. 2. Abzuziehen ist insbesondere die voraussichtlich anfallenden Insolvenverwaltervergütung. 3. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist von der Richtigkeit der Angaben des Insolvenzverwalters auszugehen. Das Gericht ist zu einer Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Insolvenzverwalters ebenso wenig verpflichtet wie zur Überprüfung der Berechtigung der im Insolvenzverfahren bisher getätigten Ausgaben. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 13 W 57/03 | |