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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum01 / 2004 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 01 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ws 304/03 vom 28.01.2004

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Die Ladung zur Berufungshauptverhandlung kann auch dann nach § 40 Abs. 3 StPO öffentlich zugestellt werden, wenn der verteidigte Angeklagte ins Ausland abgeschoben worden ist. Dem steht eine nach Einlegung der Berufung eingetretene Verzögerung des Verfahrens, die von ihm nicht zu vertreten ist, nicht entgegen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 304/03



OLG-STUTTGART – Beschluss, 18 UF 16/04 vom 27.01.2004


OLG-STUTTGART – Beschluss, 18 UF 339/03 vom 26.01.2004

Rechtsgebiete:BGB, VAHRG
Leitsatz:1. Anrechte eines Ehegatten beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind seit der Änderung der Versorgungssatzung zum 1. 12. 2002 im Wege der Realteilung auszugleichen. Dies gilt auch dann, wenn der Endstichtag gem. § 1587 Abs. 2 BGB vor diesem Zeitpunkt liegt.

2. Die Durchführung der Realteilung erfolgt durch Halbierung der vom Ausgleichpflichtigen in der Ehe erworbenen Monatsrente und Begründung einer entsprechenden Anwartschaft auf einem für den Ausgleichsberechtigten beim Versorgungswerk einzurichtenden Versicherungskonto.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 18 UF 339/03

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 148/03 vom 14.01.2004

Rechtsgebiete:HGB, RBerG, BGB, GG
Schlagworte:Paketsendung, Massenverkehr, qualifiziertes Verschulden, Mitverschulden, Sorgfaltsanforderungen, Berufsausübungsbeschränkung, Transportversicherung, Forderungseinziehung, Erlaubniszwang, Regreß, sekundäre Darlegungslast, Wertdeklaration
Leitsatz:1. Die Forderungseinziehung durch die Transportversicherung gehört zu deren Geschäftsbetrieb und ist vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG befreit.

2. Die Sorgfaltsanforderungen an den massenweisen Paketverkehr sind nicht reduziert. Paketsendungen im Massenverkehr können nicht briefähnlichen Sendungen im Sinne des § 449 Abs. 1 HGB gleichgesetzt werden.

3. Vereinbarungen über reduzierte Sorgfaltsanforderungen im Massenverkehr mit Paketen betreffen nicht die Hauptleistungspflichten des Frachtvertrags, sondern stellen Haftungsbeschränkungen dar, die den Anforderungen des § 449 HGB genügen müssen.

4. Die fehlende Wertangabe kann ein Mitverschulden des Versenders begründen, wenn er Kenntnis davon hat, dass das Gut bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt wird. FalseFalseFalse1.2Geschäftsnummer:
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 148/03


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