JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 12 / 2003
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| Rechtsgebiete: | VVG |
| Leitsatz: | Auch in der Hausratsversicherung besteht ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers, der zugleich Gebäudeversicherer ist, für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden am Gebäude und am Hausrat des im selben Haus wohnenden Vermieters durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (Fortführung von BGHZ 145, 393). 2. Dieser Regressverzicht wirkt auch zugunsten der mit dem Mieter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 165/03 | |
| Rechtsgebiete: | CC, BErzGG |
| Schlagworte: | Trennungsunterhaltsanspruch nach italienischem RechtBürgerliches Recht, Familienrecht |
| Leitsatz: | 1. Das italienische Recht schließt für den an der Trennung verantwortlichen Ehegatten einen Trennungsunterhaltsanspruch nach gerichtlicher Trennung der Eheleute und Verschuldensfeststellung nicht generell aus. Der Bedürftige behält in solchen Fällen einen bedürftigkeitsabhängigen Anspruch auf den sog. Notunterhalt "alimenti". 2. Unter Anwendung des gemeinsamen italienischen Heimatrechts kann auch der Bezug von Erziehungsgeld die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten vermindern. § 9 Bundeserziehungsgeldgesetz steht dem insoweit nicht entgegen. 3. Zur Bestimmung des Notbedarfs des getrennt lebenden Ehegatten nach italienischem Recht. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 UF 265/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Statusänderung eines Kindes nach § 1599 Abs 2 BGB erfordert ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis des Dritten bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils, weshalb auch die gemäß § 1599 Abs 2 S 2 BGB erforderlichen Zustimmungen innerhalb dieser Frist erfolgen müssen (entgegen OLG Zweibrücken, FamRZ 1000, 546). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 16 UF 221/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, EGBGB, türk ZGB |
| Leitsatz: | Zur Frage der Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 620 Nr. 6 ZPO (negative Feststellungsklage) nach rechtskräftigem Abschluss der Ehesache bei Anwendung türkischen Rechts. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 WF 214/03 | |