JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | BGB, BeamtVG, BeamtVG, VersÄndG, SGB VI |
| Leitsatz: | Im Hinblick auf den weitgehenden Gleichlauf der Kürzungsbestimmungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 255 e SGB IV) und der Beamtenversorgung (§ 69 e BeamtVG i. d. F. des Art. 1 Nr. 48 VersÄndG 2001) führt eine rechnerische Vorwegnahme der Kürzung der Beamtenversorgung bei der Ermittlung des Ehezeitanteils im Versorgungsausgleich in den Fällen, in denen das Ende der Ehezeit vor dem In-Kraft-Treten der 8. Besoldungsanpassung nach 2002 liegt, zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes. Die Anwartschaft des Beamten ist deshalb zu dem jeweiligen Stand am Ende der Ehezeit zu bewerten. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 UF 32/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Erwerbseinkünfte der Mutter, die ihr fünf Jahre altes Kind betreut, prägen als Einkünfte aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse nicht. Nicht prägende Erwerbseinkünfte unterliegen der Billigkeitsanrechnung nach Maßgabe des § 1577 II BGB. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 WF 95/03 | |
| Rechtsgebiete: | SpruchG |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, Geschäftswert, Antragsrücknahme, Mindestwert, Handelsrecht |
| Leitsatz: | Wird der Antrag im Spruchverfahren zurückgenommen, ist als Geschäftswert der Mindestwert von 200.000 Euro festzusetzen.TrueFalseFalse1.1 |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 20 W 5/03 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 11 / 2003 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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