JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VerbrKrG |
| Leitsatz: | Bei einer unechten Abschnittsfinanzierung ist die Bank nicht zur Angabe des Gesamtbetrags aller vom Verbraucher zu entrichtenden Leistungen verpflichtet, wenn der Kredit nicht in Teilzahlungen zu tilgen ist und eine abgetretene Lebersversicherung nicht als Tilgungsersatz dient (§ 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 b) VerbrKrG). Bei Kreditverträgen im allgemeinen (§ 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 VerbrKrG) bestseht keine Verpflichtung der Bank, im Kreditvertrag Betrag, Zahl und Fälligkeit der Zinsraten anzugeben. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 6 U 102/03 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, BGB, ZPO |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 3/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die sofortige Beschwerde gegen die Berichtigung eines protokollierten Prozessvergleichs ist nicht statthaft. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 13 W 49/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Leitsatz: | 1. Beim öffentlich-rechtlich organisierten Betrieb eines Freibads mit einer Rutschbahn, auf der mehrere gleichzeitig nebeneinander rutschen können und die vom Einstieg bis zum Auslauf überschaubar ist, hat die Betreiberin ihre gegenüber den zugelassenen Nutzern bestehenden Amtspflichten mit den Hinweisen u.a. auf die Einhaltung von Mindestabständen und einer Schwimmbadaufsicht, die die Rutschbahn einsehen kann, erfüllt. Eine danach verbleibende Gefahr von Kollisionen auf der Rutschbahn, die für den zugelassenen Nutzer erkennbar ist, führt im Fall ihrer Verwirklichung nicht zu einer Haftung aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG. 2. Zur Kausalität einer Aufsichtspflichtverletzung für einen Unfall aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes auf einer Schwimmbad-Rutschbahn. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 4 U 119/03 | |