JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 07 / 2003
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| Rechtsgebiete: | HGB |
| Schlagworte: | Irreführungsgefahr |
| Leitsatz: | 1. Der Angabe einer Landschaftsbezeichnung oder Region in der Firma fehlt regelmäßig die vom Registergericht zu prüfende ersichtliche Eignung zur Irreführung über wesentliche geschäftliche Verhältnisse; dies gilt auch für Sparkassen ("Sparkasse Bodensee"). 2. Im Registerverfahren mit dem Ziel (der Eintragung oder) der Amtslöschung einer Firma ist zur Beurteilung der "ersichtlichen" Irreführungsgefahr nach § 18 Abs. 2 HGB in der Regel eine Publikumsbefragung nicht (mehr) erforderlich. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 425/02 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 07 / 2003 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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