JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 05 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Auffassung, ein Streit über Darlehensansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten sei güterrechtlicher Natur, wenn deren Regelung im Rahmen eines vorehelich geschlossenen Ehevertrages bei gleichzeitiger Vereinbarung der Gütertrennung erfolgt ist, ist so fernliegend, dass ein hierauf gestützter Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und das Gericht, an das verwiesen wurde, nicht bindet. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 AR 2/03 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 05 / 2003 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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