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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum03 / 2003 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 17 UF 57/03 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Kindergeld ist jedenfalls dann in vollem Umfang auf den Unterhaltsanspruch eines privilegierten volljährigen Kinds anzurechnen, wenn der das Kindergeld beziehende, anteilig barunterhaltspflichtige Elternteil leistungsunfähig ist, und der danach allein barunterhaltspflichtige andere Elternteil Unterhalt in Höhe des Existenzminimums schuldet.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 UF 57/03



OLG-STUTTGART – Urteil, 1 U 125/02 vom 25.03.2003

Rechtsgebiete:StGB, BGB
Leitsatz:1. Die schuldhafte Verletzung eines ärztlichen Behandlungsvertrages, der auf die pränatale Untersuchung zur Vermeidung der Geburt eines geschädigten Kindes und die Beratung hierüber gerichtet war, kann einen Schadensersatzanspruch der Eltern begründen, wenn durch die Vertragsverletzung ein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch verhindert wurde und das Kind mit schweren Behinderungen zur Welt kommt.

2. Eine Pflichtverletzung des beratenden Arztes kann aber nur dann zu einer vertraglichen Haftung auf Schadensersatz führen, wenn der Schwangerschaftsabbruch rechtlich zulässig gewesen wäre, also der Rechtsordnung entsprochen hätte und von ihr nicht missbilligt worden wäre (Anschluss an ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGH NJW 2002, 2636).

3. Depression mit Weinkrämpfen, Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen sind noch nicht als so schwerwiegend anzusehen, dass sie unter Berücksichtigung des Lebensrechts des Kindes der Schwangeren nicht mehr zugemutet werden können.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 U 125/02

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ws 55/03 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1.Stützt der Verurteilte seinen Wiederaufnahmeantrag auf die Aussage polizeilich vernommener Zeugen, die in der Hauptverhandlung nicht gehört wurden, so muss er einleuchtend darlegen, warum er gegenüber dem erkennenden Gericht nicht auf deren Vernehmung bestanden hat.

2. Ist der Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich der benannten Zeugen unzulässig, so ist der auf deren Aussagen gestützte Antrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens mangels genügender Bestätigung der Anknüpfungstatsachen ebenfalls nicht zulässig.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ws 55/03

OLG-STUTTGART – Beschluss, 2 Ws 36/03 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:1.Auch für Halbstrafenentscheidungen nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gilt uneingeschränkt der Grundsatz der Entscheidungskonzentration nach § 454 b Abs. 3 StPO. Für den Fall von Anschlussvollstreckungen sind Anträge an die Strafvollstreckungskammern gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB daher erst in dem Zeitpunkt zulässig, wenn über die Aussetzung sämtlicher Reststrafen entschieden werden kann.

2. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, Anträge auf Vollstreckungsunterbrechung an die Vollstreckungsbehörden zu richten. Gegen die Ermessensentscheidung nach § 43 Abs. 4 StrafVollstrO ist der Rechtsweg gemäß §§ 21 StrafVollstrO, 23 ff EGGVG gegeben.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ws 36/03


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