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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum12 / 2002 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ws 249/02 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Ein Klageerzwingungsantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die Voraussetzungen der §§ 154 d bzw. 262 Abs. 2 StPO zur (vorläufigen) Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht vorliegen und es geboten ist, die miteinander zusammenhängende Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Klärung in einem wegen desselben Lebenssachverhalts vor einem fachlich besonders kompetenten Gericht geführten zivilrechtlichen Verfahren abzuwarten.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ws 249/02



OLG-STUTTGART – Urteil, 1 Ss 501/02 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Trifft das Berufungsgericht dieselben Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten wie das Urteil erster Instanz, kann es auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils Bezug nehmen, wenn die Gesamtdarstellung durch die Bezugnahme nicht unklar wird und der Umfang der Bezugnahme genau angegeben ist.

2. Inhaltliche Mängel durch unklare, widersprüchliche oder unvollständige Feststellungen im Urteil erster Instanz wirken sich unmittelbar auf das Berufungsurteil aus.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 Ss 501/02

OLG-STUTTGART – Urteil, 1 U 22/02 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Eine Lebertransplantation ist indiziert, wenn eine nicht rückbildungsfähige, fortschreitende, das Leben des Patienten gefährdende Lebererkrankung (hier: irreversible Leberzirrhose mit bereits herausgebildeten Umgehungskreisläufen) vorliegt, eine akzeptable Handlungsalternative sowie eine Kontraindikation fehlen.

2. Bei einem immunsupprimierten Patienten (hier: infolge Lebertransplantation) ist bereits der Verdacht einer Aspergillus-Pneumonie wegen der extremen Gefährdung des Patienten durch diesen Keim (Mortalitätsrate in Abhängigkeit der Aspergillose zwischen 50 % und 95 %) als ein ausreichender Grund für die Reduktion der Immunsuppression und eine sofortige Einleitung einer gängigen antimykotischen Therapie zu werten.

3. Auch bei Beachtung der gebotenen Hygienemaßnahmen kann eine Legionelleninfektion während eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus nicht zuverlässig ausgeschlossen werden.

4. Ein Arzt im Praktikum kann taugliche Aufklärungsperson sein.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 U 22/02


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