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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum10 / 2002 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 10 / 2002



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 2 Ss 469/02 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Die Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels deckt nur den Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ab; der zusätzlich vorhandene Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung muss dagegen mit dem besonderen Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in der hierfür geltenden Frist des § 311 Abs. 2 StPO bekundet werden.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ss 469/02



OLG-STUTTGART – Urteil, 4 U 95/02 vom 30.10.2002

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Bürgerliches Recht
Leitsatz:Der Fahrer eines Rennrades, der wegen des Arbeitsschlitzes eines Schachtdeckels stürzt, hat jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde (Amtshaftung), wenn es sich um eine verkehrsarme Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) handelt und der Schachtdeckel sich farblich deutlich von der sonstigen Fahrbahndecke abhebt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 4 U 95/02

OLG-STUTTGART – Urteil, 4 U 100/02 vom 30.10.2002

Rechtsgebiete:BGB, GG
Leitsatz:Eine Gemeinde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kraftfahrzeugverkehr auf einer Gemeindedurchfahrtsstraße umfassend vor Schäden durch herabfallende Früchte eines am Straßenrand stehenden Baumes zu schützen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 4 U 100/02

OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 WF 20/02 vom 29.10.2002

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Verfahrenspflegervergütung
Leitsatz:1. Die Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht primär darin, die Interessen des Kindes zu erkennen und in dem Verfahren zur Geltung zu bringen, in dem die Eltern hierzu auf Grund ihrer eigenen widerstreitenden Interessen nicht mehr in der Lage sind.

2. Diese Aufgabe erfordert in der Regel - je nach Alter des Kindes - auch in begrenztem Umfang die Führung von Gesprächen mit den Eltern und/oder anderen Bezugs- oder Auskunftspersonen.

3. Die Notwendigkeit von Gesprächen ist eine Frage des Einzelfalls. Für die Vergütungsfähigkeit genügt eine Plausibilitätsprüfung. Dabei kann auch eine pauschalierende Begrenzung des zu vergütenden Zeitaufwands in Betracht kommen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 WF 20/02


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