JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VerbrKrG, BGB, StGB, ZPO, HWiG, GVG |
| Leitsatz: | 1. Bei einem Darlehen, das zur Finanzierung einer Kapitalanlage zur Steuerersparnis ausgereicht wird, ist die Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die besonderen Risiken der Kombination eines langfristigen Festkredits mit einer Lebensversicherung aufzuklären. 2. Darlehensvertrag und Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds sind grundsätzlich keine verbundenen Geschäfte i.S.d. § 9 VerbrKrG. Jedenfalls würde ein Einwendungsdurchgriff daran scheitern, dass dem Anleger aus dem Gesichtspunkt der Täuschung über den Wert oder die Rentabilität der Kapitalanlage keine Ansprüche gegen die GbR zustehen, der er als Gesellschafter beigetreten ist. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen aufgrund neuen Vertrags die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen ist. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 6 U 57/2002 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Schlagworte: | Verkehrsanwalt, Ausländische Partei |
| Leitsatz: | Nach Wegfall der Postulationsbeschränkungen sind die Mehrkosten eines deutschen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei nur noch insoweit erstattungsfähig, als sie die Anwaltsreisekosten zum Gericht nicht übersteigen (Abweichung von der ständigen Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 220/02 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, KO |
| Schlagworte: | Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen |
| Leitsatz: | Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird. Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts: Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 59 KO. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 89/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Irrtum aufgrund von Erinnerungsfehlern |
| Leitsatz: | 1. Erleidet ein/e Zeuge/in (hier: der Nebenkläger) Kopfverletzungen von erheblicher Intensität, insbesondere verbunden mit einer Bewusstlosigkeit (hier: Schädelverletzungen, die zu einer Unfall bedingten Hirnschädigung mit psychischen Störungen und beidseitiger Sehminderung geführt haben), liegt die Annahme einer retrograden Amnesie (rückwirkender Gedächtnisschwund) so nahe, dass sie entweder durch eine/n Sachverständigen/n ausgeschlossen werden muss oder das Urteil genauere Feststellungen dazu enthalten muss, warum die Auskunftsperson, trotz der Verletzungen, in der Lage war, noch einige Zeit nach Verletzungseintritt Erinnerungen bilden zu können. 2. Da sich eine Auskunftsperson des Phänomens der retrograden Amnesie selbst nicht bewusst ist, glaubt sie an ihre (subjektive) Wahrheit. Ihre Aussage kann dann sowohl im Inhalt als auch in der Präsentation auf erlebnisbegründete Schilderung hinweisende Realitätskriterien (=Realkennzeichen), insbesondere eine körpersprachlich stimmig begleitete Geschehensbeschreibung, enthalten. Dennoch kann es sich bei ihren Angaben um nachträgliche Erklärungen und Rationalisierungen, anstatt echter Erinnerungen, handeln. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ss 322/02 | |