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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum08 / 2002 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Urteil, 19 U 39/02 vom 29.08.2002

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Behalten Eheleute in einem Erbvertrag, in dem sie Kinder vertragsmäßig je zur Hälfte als Schlusserben einsetzen, dem Überlebenden vor, den Nachlass unter den eingesetzten Kindern durch Vorausvermächtnisse und Teilungsanordnungen zu verteilen, so ist schon die Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass zugunsten der Kinder regelmäßig nicht gedeckt.

2. Zur analogen Anwendung von § 2085 BGB auf eine derartige Vermächtnisanordnung.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 19 U 39/02



OLG-STUTTGART – Beschluss, 14 W 3/02 vom 27.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1.

Nach § 572 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung hat das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, in jedem Fall einer sofortigen Beschwerde zu prüfen und durch Beschluss zu entscheiden, ob dieser abzuhelfen oder die Beschwerde dem Beschwerdegericht vorzulegen ist. Wurde der angefochtene Beschluss von der Kammer erlassen, so ist auch die Kammer für diese Entscheidung zuständig.

2.

Eine Verfügung des Vorsitzenden genügt danach nicht für eine ordnungsgemäße Entscheidung über die Abhilfe und die Vorlage an das Beschwerdegericht.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 14 W 3/02

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ss 230/2002 vom 26.08.2002

Rechtsgebiete:OWiG, GVG, AGGVG, PaßG, StPO, StVG, LDSG
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ss 230/2002

OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ws 199/2002 vom 20.08.2002

Rechtsgebiete:GG, StPO
Leitsatz:Erhebt der Verurteilte Einwendungen gegen die Berechnung der erkannten Strafe, ist hierüber infolge prozessualer Überholung nicht zu entscheiden, wenn er vor der gerichtlichen Entscheidung gemäß § 458 Abs. 1 StPO die Strafe vollständig verbüßt hat. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) steht dem nicht entgegen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 199/2002


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