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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum02 / 2002 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 02 / 2002



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ss 519/00 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:StGB, StPO, MRK
Leitsatz:Eine Verzögerung des Revisionsverfahrens um 16 Monate, die allein auf die Sachbehandlung im Bereich der Justiz zurückzuführen ist, kann zu einer Herabsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht führen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 1 Ss 519/00



OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ws 38/2002 vom 26.02.2002

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Eine Beschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss, mit dem gemäß § 111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde, ist nach Vorlage der Akten gemäß § 321 Satz 2 StPO an das Berufungsgericht als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu behandeln. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts ist die Beschwerde statthaft.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 38/2002

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 150/01 vom 21.02.2002

Rechtsgebiete:MarkenG, BGB, UWG, ZPO
Leitsatz:1. Die Bezeichnung "Herstellerkatalog" ist als Firmenbestandteil für ein Unternehmen, das einen Katalog vertreibt, in dem verschiedene Unternehmen ihre Produkte anbieten, nicht unterscheidungskräftig.

2. Die Verwendung des Begriffs "Herstellerkatalog" als Domain-Name ist ohne Hinzutreten besonderer Unlauterkeitskriterien nicht Wettbewerbswidrig.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 150/01

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 206/01 vom 21.02.2002

Rechtsgebiete:UWG, ZPO, MarkenG
Leitsatz:1. Es stellt grundsätzlich keinen Rechtsmissbrauch eines Markenrechtsinhabers entsprechend § 13 Abs. 5 UWG dar, wenn er mehrere rechtlich selbständige Verletzer seines Markenrechtes einzeln abmahnt, auch wenn nahe liegt, dass diese Abgemahnten ihr gesamtes Marketing einer einzigen Dachorganisation übertragen haben, welche für sie einheitlich die beanstandungswürdige Werbung veranlasst hat. Eine Erforschungspflicht des Verletzten hinsichtlich dieser Binnenstruktur auf Verletzerseite besteht nicht.

2. Die Marke "Hot Chili" für Fahrräder, Fahrradteile und entsprechendes Zubehör besitzt überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft. Sie wird verletzt durch den Gebrauch von "Chili" und klein beigestelltem "works" auf der Gabel von Fahrrädern.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 206/01


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