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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum01 / 2002 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 01 / 2002



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Beschluss, 2 W 3/02 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streitwert einer Auflassungsklage
Leitsatz:Der Streitwert einer Auflassungsklage richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert des Grundstücks, auch wenn der Wert der eingewandten Gegenrechte erheblich geringer ist.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 W 3/02



OLG-STUTTGART – Beschluss, 5 HEs 20/2002 vom 24.01.2002

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Ergibt sich im Rahmen der Haftprüfung nach § 122 StPO ein gravierender Verstoß gegen die Formvorschrift des § 114 Abs. 2 StPO, gibt der Senat, sofern er den Haftbefehl nicht aus anderen Gründen aufhebt oder außer Vollzug setzt, die Sache an das nach § 126 StPO zuständige Gericht zur Neufassung des Haftbefehls zurück.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 HEs 20/2002

OLG-STUTTGART – Beschluss, 16 UF 512/2001 vom 24.01.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Anerkennt der (in der Vorinstanz erfolgreiche) Kläger / Rechtsmittel beklagte den Rechtsmittelantrag des Beklagten / Rechtsmittelklägers, so kann gegen ihn ein Anerkenntnisurteil ergehen.

2. In diesem Fall kommt die entsprechende Anwendung des § 93 ZPO in Betracht, wenn ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt und der Rechtsmittelbeklagte zur Einlegung des Rechtsmittels keinen Anlass gegeben hat (etwa durch Erklärung des Verzichts auf seine Rechte aus dem Titel, soweit er angefochten werden soll).
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 UF 512/2001

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 202/01 vom 24.01.2002

Rechtsgebiete:UWG, PAngV, ZPO
Leitsatz:Eine Werbung mit einem altersabhängigen Rabatt auf Brillengestelle - bis zu 100 % Rabatt - bei gleichzeitigem Erwerb von Korrektionsgläsern ist keine Ankündigung einer nach § 7 UWG unzulässigen Sonderveranstaltung und stellt auch keinen Verstoß gegen §§ 1 und 3 UWG dar, sofern auf die Notwendigkeit des Erwerbs von Korrektionsgläsern zum Erhalt des Rabatts auf Brillengestelle unmissverständlich hingewiesen wird.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 202/01


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