JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Bei einer aktinischen Keratose ist eine Gewebeprobe zu entnehmen, um sie auf ein Plattenepithelkarzinom zu untersuchen. 2. Beweiserleichterungen wegen unterlassener Befunderhebung setzen voraus, dass der unterbliebene Befund wahrscheinlich ein medizinisch reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte. Daran fehlt es, wenn das Ergebnis der unterlassenen Befunderhebung wahrscheinlich der vom Arzt ohne die Befunderhebung gestellten Diagnose entsprochen hätte und zur gleichen Behandlung hätte führen müssen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 62/2001 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1) Bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen und eines privilegierten volljährigen Kindes aus derselben Familie ist in analoger Anwendung von § 642 III ZPO auch für die Ansprüche des privilegierten volljährigen Kindes der Gerichtsstand des § 642 I ZPO anzunehmen. 2) Im Gegensatz zum minderjährigen Kind hat das privilegierte volljährige Kind allerdings keinen Anspruch auf Dynamisierung seines Unterhalts entsprechend § 1612 a BGB. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 WF 516/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, ZPO |
| Schlagworte: | Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel |
| Leitsatz: | Die Bindung des (Zivil-)Richters im Instanzenzug erstreckt sich auch auf Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Gehalt (im Anschluss an den auf Vorlage ergangenen Beschluss BGHZ 140, 118 bezüglich der verfassungsrechtlichen Schranken der Testierfreiheit). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 643/00 | |
| Rechtsgebiete: | UTAG, ZPO, BGB, KindUG, RPflG |
| Leitsatz: | § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes (Art. 4 des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 02.11.2000) verstößt insoweit gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 GG), als er eine Anpassung von Unterhaltstiteln, die bisher auf nicht mehr als 100 % des Regelbetrages abzüglich des hälftigen Kindergeldes lauteten, im Vereinfachten Verfahren nach § 655 ZPO ermöglicht. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 WF 492/01 | |