JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 04 / 2001
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Über die Beschwerde gegen die vom Amtsgericht neben dem Urteil getroffene Entscheidung nach § 111 a StPO entscheidet, wenn gegen das Urteil Berufung eingelegt ist, vor Aktenübersendung nach § 321 StPO das Landgericht als Beschwerdegericht mit der Folge, dass eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht statthaft ist. 2. Bis zum Erlass des Berufungsurteils darf weder das Beschwerdegericht noch - nach Vorlage der Akten gemäß § 321 StPO - das Berufungsgericht die Frage der Geeignetheit des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs anders als im erstinstanzlichen Urteil bewerten, es sei denn, neu bekannt gewordene Tatsachen rechtfertigten dies. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 80/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Ist die nach § 472 Abs. 1 StPO erforderliche Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers unterblieben, so kann ein vom Nebenkläger gestellter Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO ausgelegt werden. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ws 76/2001 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HaftPflG, VwVfG, 26. BlmSchV |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff auf Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Felder besteht nach der Elektrifzierung einer Eisenbahnstrecke nicht, wenn für die Elektrifizierung ein Planfeststellungsbeschluß erlassen und rechtsbeständig geworden ist. 2. Der Schadensersatzanspruch nach § 2 HaftPflG setzt eine Substanzbeeinträchtigung voraus. Für reine Nutzungsbeeinträchtigungen - hier Bildverzerrungen auf Computermonitoren durch elektromagnetische Felder - besteht keine Haftung. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 U 2/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ZSEG |
| Leitsatz: | - Parteireisekosten / Zeitversäumnis - Der gesetzliche Vertreter (oder sonst Beauftragte) einer Partei, die Juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts ist, erhält bei einer Reise zur Terminswahrnehmung für die Zeitversäumnis ohne Nachweis den Höchstsatz nach § 2 Abs. 2 S. 1 ZSEG (Bestätigung von Senat, Die Justiz 1978, 405; MDR 1990, 635 = NJW-RR 1990, 1341 = JurBüro 1990, 889). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 494/2000 | |
"Oberlandesgericht Stuttgart - Entscheidungen 04 / 2001 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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