JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Stuttgart > Verkündungsdatum > 04 / 2001
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | MarkenG, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Künstlername als Gegenstand des Namensschutzes Ob die deutschen Gerichte international zuständig sind, ist auch in der Berufungsinstanz noch zu prüfen; § 512 a ZPO gilt insoweit nicht. Auch der Nachname als Teil eines Künstlernamens genießt zwar den Namensschutz des § 12 BGB, wenn schon sein alleiniger Gebrauch beim Publikum die Erinnerung an den Träger des Künstlernamens weckt und daher geeignet ist, Verwechslungen mit diesem hervorzurufen. Mangels Verwechslungsgefahr besteht aber kein Namensschutz für den Nachnamen als Teil des Künstlernamens eines Sängers gegenüber einer wortgleichen Marke eingetragen für Waren der Klasse 33 (Spirituosen, Liköre, Weine, Schaumweine und weinhaltige Getränke). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 204/2000 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, StrEG |
| Leitsatz: | Trifft das Amtsgericht im Rahmen der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht die gebotene Entscheidung über Entschädigungsansprüche nach dem StrEG und legt die Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung sofortige Beschwerde ein, darf das Landgericht, wenn es das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verwirft, die Entscheidung nach dem StrEG nicht nachholen. Geschieht dies doch, steht dem Angeschuldigten im Falle dessen Beschwer die sofortige Beschwerde offen. Diese führt zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Amtsgericht. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ws 61/2001 | |
| Rechtsgebiete: | öErgV zum EuAlÜbk, SDÜ |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 3 Ausl. 141/2000 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Wird eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in ein späteres Urteil einbezogen, mit dem wiederum Strafaussetzung bewilligt wird, so kann der Widerruf der Strafaussetzung nicht auf eine Straftat gestützt werden, die nach dem einbezogenen Urteil, aber vor Anordnung der Aussetzung in der späteren Gesamtstrafenentscheidung begangen wurde. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 2 Ws 65/2001 | |